Antrag von MOIN zum Quecksilberfund auf der Gasstation Z5

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Douwes, hallo Theo,

ich nehme Bezug auf die Anfrage unserer Fraktion vom 30.03. zum Quecksilberfund auf der Gasstation Z5.

So wie ich es in Erinnerung habe, sollte zur Gasförderung ursprünglich eine ratsoffene Informationsveranstaltung stattfinden, gemeinsam mit der Gemeinde Rhauderfehn. Da sich aber auch der Landkreis mit dem Thema beschäftigt, wurde später auf die Informationen durch Vertreter des Bergamtes auf der Sitzung des Umweltausschusses des Kreises am 29.05. verwiesen.

Diese Sitzung, die leider ohne große Beteiligung unserer Ratsmitglieder stattfand, hat die Sorgen und Befürchtungen unserer Fraktion zum Quecksilberfund auf der Gasstation Z5 leider erheblich vergrößert. Wir hatten ja bereits über die Sitzung kurz telefonisch gesprochen und sicherlich haben Sie die Berichte darüber in der OZ und im GA gelesen.

Die Antworten der Vertreter des Bergamtes haben mich schlichtweg entsetzt. Insofern hat Frau Lüppen in Ihrem Bericht in der OZ die Stimmung im Saal sehr treffend widergegeben. Nach meinem Eindruck wurden die Vertreter des Bergamtes mehrere Male beim Lügen oder, netter formuliert, beim Verharmlosen erwischt. Einige Beispiele: Auf die Frage nach Fracking Gasstationen wurde zunächst geantwortet, die gäbe es im Landkreis Leer nicht. Auf Nachfrage wurde dann zugegeben, dass auf Z4 und Z6 gefrackt wurde, um Gas zu fördern. Erst war der letzte Frack 10 Jahre her, dann erfolgte der letzte Frack 2011. Erst waren es 5 Fracks, später, auf Nachfrage, 15 Fracks in 5 Jahren. Weitere Claims, also Abbaugebiete, in denen in den nächsten Jahren zusätzlich gefrackt werden könnte, seien im Landkreis Leer nicht genehmigt, dabei liegt uns ein Bescheid des Bergamtes aus 2011 mit einer Geltungsdauer für 30 Jahre für eine weitere Gasstation in Schatteburg vor. Diesen Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern und der Politik finde ich skandalös.

Auf zwei Punkte möchte ich besonders hinweisen: die Vertreter des Bergamtes haben in der Sitzung nicht ausgeschlossen, dass künftige Fracks auch nach dem neuen Gesetz unterhalb des Wassereinzugsgebiets erfolgen könnten. (Antwort: „Das kommt auf den beantragten Frack an.“) Dabei ist meines Wissens in dem im vergangenen Jahr im Bundestag beschlossenen Gesetz geregelt, dass Fracks (wenigstens) in Wassereinzuggsgebieten künftig ausgeschlossen sind. Es ist aber zu befürchten, dass das Bergamt das Gesetz anders auszulegen gedenkt, frei nach dem Motto: es wird nicht im Wassereinzugsbereich gefrackt, wenn die Gasstation außerhalb des Gebietes liegt und der Frack unterhalb. Für das Bergamt wohl alles nur eine Frage der Definition.

Ein weiterer unglaublicher Punkt ist, dass ein Landwirt, der seit Jahren durch die Gasförderung finanziell profitiert, die Kontrolle der ältesten Gasstation Z3a in Backemoor, aus welchen Gründen auch immer, zum Schaden seiner Nachbarn und Mitmenschen verhindern können soll. Und das trotz eines konkreten Anfangsverdachts durch den Quecksilberfund auf Z5 in unmittelbarer Nähe. Dies ist für uns nicht hinnehmbar! Die Gasförderung erfüllt nach Aussagen der Betreiberfirmen die höchstens Umweltstandards, aber Kontrollen sollen nicht möglich sein?

Ein letzter Punkt: bei der Probe mit dem erhöhten Quecksilberwert auf Z5 handelt es sich nach Aussage des Bergamtes, wie zu befürchten war, um eine „verdünnte“ Mischprobe, es wurden also rund um die Gasstation Proben entnommen und das Gemisch nur insgesamt untersucht. Das bedeutet, dass eine der vermischten Einzelproben einen bis zu 10fach höheren Wert gehabt haben könnte.

Im Namen meiner Fraktion stelle ich daher den Antrag, das Nds. Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde des Bergamtes aufzufordern, eine umfassende Untersuchung aller vier Gasstationen zu veranlassen und die Ergebnisse transparent offen zu legen. Des weiteren stelle ich den Antrag, dass sich unsere Vertreter in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Overledingen deutlich gegen Fracks in unseren Gemeinden aussprechen und vom Nds. Wirtschaftsministerium ua. Antworten auf die Fragen einfordern, ob in der Vergangenheit bereits unterhalb des Wassereinzugsbereichs gefrackt wurde und ob dies nach heutiger Gesetzeslage bei künftigen Fracks möglich ist.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Herbert Buscher

 

Fraktion der Wählergemeinschaft MOIN im Rat der Gemeinde Westoverledingen